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Das Bildungssystem in Deutschland
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Das Bildungssystem in Deutschland ist vierstufig. Dem Bildungssystem wird bisher der Vorschulbereich nicht zugerechnet, wenn auch einige Ländergesetze dies bereits geändert haben. Nach dem Kindergarten/der Vorschulzeit beginnt der Bildungsweg mit der obligatorischen Grundschule. Die vier Stufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II, der tertiäre und der quartäre Bereich, zu dem vorwiegend die Weiterbildungsangebote gehören, beispielsweise beruflicher Anbieter oder der Volkshochschule. Insofern begleitet das Bildungssystem den Menschen lebenslang.

Da wegen der Kulturhoheit der Länder die Zuständigkeit für das Schul- und Hochschulwesen in Deutschland bei den Ländern liegt, können Teile des Bildungssystems recht unterschiedlich gestaltet und benannt sein. Das Bildungssystem folgt jedoch einem bundesweit gültigen Grundgerüst.

Primarstufe
Nach dem Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens (von 1964 i. d. F. v. 14. Oktober 1971) beginnt die Schulpflicht für alle Kinder am 1. August des Jahres, in dem das sechste Lebensjahr bis zum 30. Juni vollendet wurde.

Mit der Einführung der Grundschule durch das Reichsgrundschulgesetz vom 28. April 1920 wurden überwiegend vierjährige Grundschulen eingerichtet. Am Ende der vierten, in einigen Bundesländern erst am Ende der sechsten Jahrgangsstufe erfolgt ein institutioneller Übergang von der Primar- zur Sekundarstufe. Die Grundschulen sprechen in der Regel im letzten Primarschuljahr eine Empfehlung für eine weiterführende Schulform aus.

In einigen Bundesländern umfasst die Primarstufe der Grundschule auch das System der Förderschulen.

Typisch ist für den deutschen Primarbereich seine Ausgestaltung als Halbtagsangebot. Während in den Jahrgangsstufen 1 und 2 in allen Bundesländern noch eine ziffernfreie, verbale Beurteilung durchgeführt wird, unterscheiden sich die Bundesländer aber bereits in den darauffolgenden Jahrgängen hinsichtlich der Einführung von Noten. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben hier die weitestgehenden Modelle, denn sie vergeben Beurteilungszeugnisse bis zum Ende der Klasse 3.

Sekundarstufe I
Die Sekundarstufe I umfasst alle Schulformen bis zur Klasse 10 mit Ausnahme von Bildungsgängen an den beruflichen Schulen.

Klassische Schulen der Sekundarstufe I sind die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium bis zur Klasse 10. Heute zählen die Gesamtschule (bis zur Klasse 10) ebenso dazu wie alle neu geschaffenen Schulformen: Regionalschule (Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern), Erweiterte Realschule (Saarland), Realschule plus (Rheinland-Pfalz ab 2009/10), Mittelschule (Sachsen), Oberschule (Brandenburg), Regelschule (Thüringen), Sekundarschule (Sachsen-Anhalt, Bremen).

Die Sekundarstufe I kann nach dem 9. Schuljahr mit dem Abschluss Hauptschule Klasse 9, nach dem 10. Schuljahr mit unterschiedlich benannten Abschlüssen verlassen werden. Die Abschlüsse berechtigen zum Beginn einer Ausbildung, zu einem höherqualifizierenden Bildungsgang an einer beruflichen Schule oder zum Übergang in die Sekundarstufe II am Gymnasium oder einer Gesamtschule.

Sekundarstufe II
Die Sekundarstufe II umfasst im allgemein bildenden Bereich traditionell die Jahrgänge 11 bis 13 (gymnasiale Oberstufe) und schließt mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ab. Im Zuge der Schulreform durch den Beitritt der neuen Bundesländer 1990 konnte die allgemeine Hochschulreife in einigen Bundesländern auch schon nach zwölf Jahren erlangt werden (Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern bis 2001). Das Abitur nach zwölf Jahren wird zunehmend auch in den alten Bundesländern eingeführt, um die im internationalen Vergleich lange Schulzeit zu verkürzen. In den Elternvereinigungen ist diese Verkürzung stark umstritten.

Ein Jahr vor der allgemeinen Hochschulreife kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erlangt werden.

Im berufsbildenden Bereich umfasst die Sekundarstufe II alle Bildungsgänge und alle beruflichen Schulformen mit Ausnahme der Technikerschulen und der Abendschulen. Im berufsbildenden Bereich führen Berufskollegs, Fachoberschulen und Berufsoberschulen ebenfalls zur allgemeinen Hochschulreife.

Schulformen

Gemeinschaftsschule
Die Gemeinschaftsschule wird in der aktuellen politischen Diskussion als eine Alternative zu einem mehrgliedrigen Schulsystem (mit äußerer Differenzierung nach der Klasse 4 bzw. 6) und gleichzeitig auch als Variante der Gesamtschule und Einheitsschule dargestellt.

Dabei steht die Gemeinschaftsschule für verschiedene Formen längeren gemeinsamen Lernens. Das Grundprinzip ist die flexible Kooperation verschiedener Schularten bis hin zur vollständigen Zusammenführung zu einer Schulart mit dem Ziel einer längeren gemeinsamen Schulzeit (mindestens bis zur 8. oder bis zur 10. Klasse). Damit soll eine höhere Durchlässigkeit im Bildungssystem und eine effektivere Integration von Migrantenkindern erreicht werden. Praktische Umsetzungen der Überlegungen stehen noch aus.

Der Unterschied zur Gesamtschule besteht hauptsächlich darin, dass im Gemeinschaftsschulkonzept die einzelnen Schulen vor Ort sich – abgestimmt auf die jeweilige lokale Situation – schrittweise verändern und selbstbestimmt agieren können. Zudem wird eine Eingruppierung in A-, B- oder C-Kurse vermieden und viel mit Methoden des offenen Unterrichts gearbeitet, um die Heterogenität der Schülerschaft zu nutzen.

Rechtlich ist der Begriff „Gemeinschaftsschule“ allerdings in Nordrhein-Westfalen mit einem anderen Inhalt belegt und damit in diesem Bundesland besetzt. Denn die Landesverfassung NRW (Art. 12) verwendet ihn für eine Schulart, die keine Bekenntnisschule oder Weltanschauungsschule ist, also als ein Synonym für die Simultanschule. Als Gemeinschaftsschule werden insoweit die entsprechenden Grundschulen und Hauptschulen bezeichnet. Ausführliche Regelungen enthält das neue Schulgesetz (§§ 26 bis 28 SchulG NRW).

Gesamtschule
Die Gesamtschule ist die am meisten diskutierte Schulform in Deutschland.
Die Gesamtschule in Deutschland ist eine Form der weiterführenden Schule, die Kinder nach der Grundschule mindestens bis zur 9. oder 10. Klasse besuchen können. Sie ist in mehreren Bundesländern eine Alternative zum traditionellen dreigliedrigen Schulsystem (mit Hauptschule, Realschule, Gymnasium) geworden. Der wesentliche Unterschied zum herkömmlichen Schulsystem besteht darin, dass bei der Gesamtschule die Differenzierung in die Schule verlagert wird und nicht mehr zwischen verschiedenen Schulformen besteht. Nach der 10. Klasse kann an die Gesamtschule eine gymnasiale Oberstufe anschließen, während ein Teil der Schüler in berufliche Ausbildungsgänge außerhalb der Gesamtschule wechselt.

Wird die Gesamtschule nicht neben dem dreigliedrigen Schulsystem, sondern als alleinige Schulform mindestens bis zur 9. Klasse etabliert, wird im 20. Jahrhundert meist nicht von Gesamtschule, sondern von Einheitsschule gesprochen. Im Rahmen der Bestrebungen, nach PISA das Schulsystem effektiver zu gestalten, wird diskutiert, die Grundschulzeit auf sechs Jahre zu verlängern und diese Schule dann Gemeinschaftsschule zu nennen.

Hauptschule
Die Hauptschule entwickelte sich aus der Oberstufe der Volksschule und erhielt 1964 im Rahmen des Hamburger Abkommens ihren Namen. Sie sollte von Anfang an auf eine Berufsausbildung vorbereiten und ist so deutlich praxis- und methodenorientierter als andere Sekundarschulen, wobei sie historisch auf einer nativistischen Begabungstheorie beruhte. Diese wird heute wissenschaftlich kaum noch vertreten. Die Hauptschulen weisen, sofern es sie in einem bestimmten Bundesland noch gibt, nach wie vor praktischen Leistungen einen hohen Stellenwert zu. Die Hauptschule, die als Gegengewicht zu einer zu „verkopften“ und damit die Hauptschul-Klientel angeblich überfordernden Bildung gedacht war und die der überwiegenden Zahl von Schülern angeblich angemessen sein und Realschulen und Gymnasien entlasten sollte, konnte ihrer Aufgabe nicht gerecht werden. Kritiker sprechen inzwischen mit zunehmender Akzeptanz bei den betroffenen Eltern und der aufnehmenden Wirtschaft von einer „Restschule“, in der nur noch wenige Schüler eingeschult werden, diese aber überproportional oft aus sozial schwächeren Milieus stammen und teilweise die deutsche Sprache nicht als Muttersprache haben. Hierbei ist jedoch anzumerken, dass die Hauptschülerquote in ländlich geprägten Regionen deutlich höher ist als in Städten und in Bayern und Baden-Württemberg, wo der Elternwille anders als in anderen Bundesländern nicht maßgeblich ist, eine Übergangsquote von ca. 30 Prozent hat. In Norddeutschland sind die entsprechenden Werte deutlich geringer, weil dort die Eltern über die ab Klasse 5 (bzw. in Berlin ab Klasse 7) zu besuchende Schule ihrer Kinder entscheiden.

Nach der Aufnahme der ostdeutschen Bundesländer in die Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 entschieden sich diese gegen die Einrichtung der Institution Hauptschule. Auch aufgrund dieser Entwicklung zog die Kultusministerkonferenz 1993 die Konsequenz und akzeptierte auch Sekundarschulen unterschiedlicher Bezeichnungen, die die Bildungsgänge von Haupt- und Realschule verbinden. Die Hauptschule weiterführen wollen derzeit Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.[3] Die Mehrheit der Bundesländer hat die Hauptschule entweder gar nicht erst eingeführt (dies betrifft die ostdeutschen Beitrittsländer) oder (dies betrifft die Länder der „alten“ Bundesrepublik) die Hauptschulen mit den Realschulen zusammengefasst bzw. diese Maßnahme beschlossen (Hamburg und Schleswig-Holstein).

Realschule
Die Realschule wurde in Anlehnung an die preußische Mittelschule konzipiert, als Mittelstück zwischen Gymnasium und Volksschule mit einer „erweiterten Allgemeinbildung“. Die Schüler rekrutierten sich zu Beginn meist aus einer aufstiegsorientierten bürgerlichen Mitte.

Die Schulform soll der Nachfrage nach höher qualifizierten Schulabgängern, die für anspruchsvollere Berufsausbildungen gesucht werden, gerecht werden und hat sich bisher erfolgreich gegen ihr Aufgehen in anderen Schulen durchgesetzt. Ihr Erfolg begründet sich dabei einerseits in der Berücksichtigung des zunehmenden Wandels hin zur Dienstleistungsgesellschaft im Curriculum und andererseits in den zahlreichen Möglichkeiten, die ein Realschulabschluss bzw. die mittlere Reife bietet, die heute vielen als Maßstab für eine grundlegende Schulbildung gilt. Dieser Abschluss öffnet den Zugang zu vielen Ausbildungsberufen, aber auch zu Fachoberschulen mit Fachabitur sowie Beruflichen und Fachgymnasien, in denen die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann. Insgesamt steht die Realschule in der Mitte des Bildungswesens – sie ist zwar einerseits stark berufsorientiert, lässt andererseits aber den Weg zum Hochschulstudium offen. Zunehmend lässt sich jedoch in einigen Bundesländern ein Zusammenwachsen mit der Hauptschule feststellen, die als erweiterte Hauptschule inzwischen auch zur mittleren Reife führen kann, wenn sie nicht bereits ganz abgeschafft wurde.

Gymnasium
Seit dem Düsseldorfer Abkommen im Jahre 1955 werden alle Schulen, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, als Gymnasium bezeichnet. Das Gymnasium umfasst beide Sekundarbereiche. Erst seit jüngster Zeit kann etwa in Bayern über die Berufsoberschule die allgemeine Hochschulreife außerhalb von Gymnasien erworben werden.

Seit 1990 besuchen mehr Schüler der Sekundarstufe I in Deutschland das Gymnasium als eine Realschule oder Hauptschule. Das Gymnasium stellt den schnellsten Weg zum Abitur dar und ermöglicht den direkten Zugang zu allen Arten von Berufsausbildungen, Fachhochschul- oder Hochschulstudien. Ein grundlegender Bestandteil des Gymnasiums ist das Erlernen von zwei Fremdsprachen.

Das Gymnasium ist eine selektive Schule, d. h. die Schule prüft kontinuierlich die Leistungen der Schüler und hat die Möglichkeit, den Schüler bei schwachen Leistungen in einen anderen Bildungsgang zu verweisen.

Ersatzschulen/Ergänzungsschulen
Ergänzungsschulen bereichern das Schulwesen durch neue Bildungsgänge. So finden sich insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung viele Ergänzungsschulen, für die es keine Entsprechungen bei staatlichen Schulen gibt, zum Beispiel die Einjährige Höhere Berufsfachschule.

Ersatzschulen sind Privatschulen, die anerkannte Abschlüsse (zum Beispiel Abitur, Realschulabschluss) vergeben wollen und/oder durch ihren Besuch die Schulpflicht erfüllt werden soll. Ihr Besuch soll den Besuch einer entsprechenden staatlichen Schule ersetzen. Ersatzschulen bedürfen einer eigenen staatlichen Anerkennung und sind staatlichen Kontrollen unterworfen.

Berufsbildenden Schulen
In Deutschland werden neun Formen der Berufsbildenden Schulen unterschieden, die jeweils spezifische Aufgaben erfüllen: das Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundschuljahr, die eigentliche Berufsschule, Berufsfachschule, Berufsaufbauschule, Fachoberschule und das Berufliche Gymnasium sowie die Kollegschulen. Aufgrund der Teilzeitschulpflicht die in Deutschland bis zum Ende des 18. Lebensjahres besteht, müssen alle Jugendliche bis dahin eine Schule besuchen. Deshalb wurde für diejenigen Schüler, die nach dem Hauptschulabschluss keine Ausbildung begonnen haben, das sogenannte Berufsgrundschuljahr (BGJ) eingerichtet, in welchem sie Grundqualifikationen eines Berufsfeldes erwerben können. Wurde der Hauptschulabschluss nicht erreicht, so kann die Berufsreife im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) erworben werden. Die klassische Berufsschule ist ein Teil der dualen Ausbildung und bietet eine fachtheoretische und allgemeinbildende Begleitung der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausbildungsbetrieb. Daneben gibt es die Berufsfachschule, in der sowohl Ausbildungen des dualen Systems, als auch sogenannte reine schulische Berufsausbildungen absolviert werden können. Neben oder auch nach der Berufsausbildung kann die Berufsaufbauschule besucht werden, um die mittlere Reife zu erwerben, die den Übergang zur Fachoberschule (FOS) oder zum beruflichen Gymnasium erlaubt.

Der Besuch der Fachoberschule (FOS) setzt einen mittleren Bildungsabschluss voraus und führt nach einem zweijährigen Vollzeitschulunterricht zur Fachhochschulreife. In einigen Ländern gibt es die Möglichkeit durch den Besuch der FOS13 die fachgebundenen Hochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife zu erhalten. Analog zu der FOS gibt es in mehreren Bundesländern auch Berufsoberschulen (BOS), welche je nach gewünschtem Abschluss und Dauer des Schulbesuches alle Arten der Hochschulzugangsberechtigungen verleihen. Der Besuch der BOS setzt mittlere Reife wie auch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, welche auch den Schwerpunkt im späteren Besuch der BOS festlegt. FOS und BOS sind in Bayern zur Beruflichen Oberschule Bayern (BOB) zusammengefasst.

Innerhalb der Berufsschulen nimmt das berufliche Gymnasium eine Sonderstellung ein. Es handelt sich dabei um eine gymnasiale Oberstufe mit beruflichen Schwerpunkten, nach denen sich die Schule dann zum Beispiel Technisches Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium, Ernährungswissenschaftliches Gymnasium, Biotechnologisches Gymnasium nennt. Diese führt wie alle gymnasialen Oberstufen zur allgemeinen Hochschulreife.

An Berufskollegien bzw. Kollegschulen wird – ähnlich wie in der gymnasialen Oberstufe mit beruflichem Schwerpunkt – die berufliche Bildung gleichwertig zur allgemeinen Bildung vermittelt. Kollegschulen gibt es für den technischen, den wirtschaftlichen und den sozialen Bereich. Kollegschulen führen zu einem beruflichen Abschluss (zwischen Facharbeiter und Techniker) und zur allgemeinen Hochschulreife.

An Berufskollegien bzw. Kollegschulen wird – ähnlich wie in der gymnasialen Oberstufe mit beruflichem Schwerpunkt – die berufliche Bildung gleichwertig zur allgemeinen Bildung vermittelt. Kollegschulen gibt es für den technischen, den wirtschaftlichen und den sozialen Bereich. Kollegschulen führen zu einem beruflichen Abschluss (zwischen Facharbeiter und Techniker) und zur allgemeinen Hochschulreife.

Weblinks über das Deutsche Schulsystem

Auf der Webseite von Wikipedia (Textquelle) finden Sie weitere Informationen über das Bildungssystem in Deutschland

Ein sehr schöne Interaktive Übersicht über die verschiedenen Schulsystem, finden Sie sind auf der Webseite von Politikatlas

 
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